Die Buchung erfolgt schriftlich und schließt die Anerkennung der vorliegenden Reisebedingungen ein. Sie wird wirksam nach Eingang des Reisevertrages und der Anzahlung in Höhe von 30%. Weicht der Reisevertrag von der Anmeldung ab, so kann der Reisende innerhalb einer Frist von 7 Tagen nach Erhalt des Reisevertrages kostenfrei zurücktreten, sofern die Reise 6 Wochen vor Reisebeginn gebucht wurde.
Bei der Anmeldung ist eine Anzahlung in Höhe von 30% des Reisepreises zu leisten. Die Restzahlung wird unaufgefordert 4 Wochen vor Reisebeginn überwiesen.
Wir empfehlen den Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung und einer Reisegepäckversicherung. Diese Verträge können Sie über Ihren Versicherungsagenten oder z.B. über "Die Europäische" abschließen.
Der Rücktritt von einer Reise kann nur durch schriftliche Erklärung dem Reiseveranstalter gegenüber erfolgen. Wir bemühen uns, nicht in Anspruch genommene Leistungen bei einem teilweisen Rücktritt, soweit sie von unseren Leistungsträgern nicht in Rechnung gestellt werden, zu erstatten. Tritt ein Reisender ganz oder teilweise von einer Reise zurück, oder ist die Teilnehmerzahl geringer als angemeldet, so sind wir berechtigt, folgende Rücktrittsgebühren als Bearbeitungs- und Ausfallkosten zu erheben:
Nach Reiseantritt nicht in Anspruch genommene Leistungen können nicht erstattet werden. Es gilt das Eingangsdatum der Abmeldung bei uns. Abweichungen von dieser Regelung sind nur nach schriftlicher Absprache mit uns möglich.
Der Reiseveranstalter haftet im Rahmen der Sorgfaltspflicht eines ordentlichen Kaufmanns für gewissenhafte Reisevorbereitung, die sorgfältige Auswahl und Überwachung der Leistungsträger.
Die Teilnahme an den Wanderungen erfolgt auf eigene Gefahr. Minderjährige dürfen nur in Begleitung eines Erziehungsberechtigten an einer Wanderung teilnehmen.
Jeder Reiseteilnehmer ist eigens dafür verantwortlich, dass er gesundheitlich den Anforderungen der Wanderung gewachsen ist.
Die Angaben nach körperlichen Anforderungen, Höhenmetern und Wanderzeiten erfolgen grundsätzlich nach bestem Wissen, aber ohne Gewähr.
Bei sämtlichen Transporten (Taxi u.ä.) gelten die Beförderungsbedingungen der jeweiligen Transportunternehmen.
Bei Schäden, welche allein durch einen von uns ausgewählten Leistungsträger verursacht worden sind oder welche von uns weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wurden, so ist unsere Haftung - gleich aus welchem Rechtsgrund - auf die Höhe des Reisepreises beschränkt. Vom Kunden verursachte Schäden werden vom Kunden direkt mit dem Leistungsträger abgerechnet.
Wird die Reise nicht vertragsgemäß erbracht, kann der Kunde Abhilfe verlangen. Der reiseveranstalter kann die Abhilfe verweigern, wenn sie einen unverhältnismäßig hohen Aufwand erfordert, ist aber berechtigt, Abhilfe in Form von gleich- oder höherwertigen Ersatzleistungen zu erbringen. Eine solche Ersatzleistung kann der Kunde nur aus wichtigem, objektiv erkennbarem Grund ablehnen. Das Abhilfeverlangen ist an uns direkt oder an den Leistungsträger zu richten.
Falls der Reisende seine Reiseunterlagen nicht rechtzeitig vor der Reise erhält, muss er den Reiseveranstalter umgehend benachrichtigen. Der Reisende ist verpflichtet, bei eventuell auftretenden Leistungsstörungen alles ihm Zumutbare zu tun, um zu einer Behebung der Störung beizutragen und eventuell entstehende Schäden gering zu halten oder zu vermeiden. Der Kunde ist insbesondere verpflichtet, seine Beanstandungen unverzüglich zur Kenntnis zu geben.
Der Kunde ist für die Einhaltung aller Pass-, Visa-, Zoll- und Gesundheitsvorschriften selbst verantwortlich.
Der Reisende kann den Reiseveranstalter nur an dessen Sitz verklagen.
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