Allgemeine Geschäftsbedingungen Wandertouren Frankreich

Letzte Änderung 24.01.2023

Die Reisebedingungen ergänzen die §§ 651 a ff des Bürgerlichen Gesetzbuchen (BGB) und regeln die Rechtsbeziehungen zwischen Ihnen und uns. Sie sind auf Grundlage der Empfehlungen des DRV (Deutscher Reise Verband) gemäß § 38 GWB erstellt worden und werden von Ihnen bei der Buchung anerkannt. Abweichungen in der jeweiligen Reiseausschreibung haben Vorrang. Bitte lesen Sie diese und den folgenden Text sorgfältig durch.

1. Reisevertrag

1.1 Der Reiseteilnehmer bietet dem Veranstalter mit der Buchung (Reiseanmeldung) den Abschluss eines Reisevertrages verbindlich an. Grundlage dieses Angebotes zum Abschluss eines Reisevertrages sind die Reiseausschreibung und die etwaigen ergänzenden Informationen des Veranstalters für die jeweilige Reise, soweit diese dem Reiseanmelder vorliegen. Der Vertrag kommt mit dem Zugang der Annahmeerklärung des Veranstalters zustande. Bei oder unverzüglich nach Vertragsschluss wird dem Reiseanmelder eine Reisebestätigung übermittelt. Hierzu ist der Veranstalter nicht verpflichtet, wenn die Buchung weniger als 7 Werktage vor Reisebeginn erfolgt.

1.2 Ziffer 1.1. gilt auch für mündliche und telefonische Anmeldungen sowie Anmeldungen per Telefax und Internet.

1.3 Der Reiseanmelder hat für alle Vertragspflichten von Mitreisenden, für die er die Buchung vornimmt, wie für seine eigenen einzustehen, sofern er diese Verpflichtung durch ausdrückliche gesonderte Erklärung übernommen hat.

1.4 Alle Reiseteilnehmer der Reisegruppe erklären sich damit einverstanden, dass der Reiseveranstalter die bereitgestellten Kontaktdaten den Partnern zur Verfügung stellen kann, die Ihre Reise unmittelbar betreffen (Herbergen & Eselbesitzer).

2. Zahlung

2.1 Mit Erhalt der schriftlichen Reisebestätigung werden 30 % des Reisepreises als Anzahlung sofort fällig. Die Anzahlung wird auf den Reisepreis angerechnet. Zahlungen haben unter Angabe der auf der Reisebestätigung ersichtlichen Verwendungszweck zu erfolgen. Zahlungen ohne diese Angaben können nicht als Erfüllung angesehen werden.

2.2 Geht der Anzahlungsbetrag nicht sofort oder innerhalb von 7 Tagen nach Reisebestätigung ein und wird nach Aufforderung und angemessener Fristsetzung keine Zahlung geleistet, so ist der Veranstalterberechtigt, den Vertrag fristlos zu kündigen und die Buchung zustornieren. In diesem Fall wird der Veranstalter die gem. Ziffer 4 berechneten Kosten als Schadensersatz geltend machen.

2.3 Der Restbetrag auf den Reisepreis muss spätestens 28 Tage vor dem Reisetermin gezahlt sein (Feststellung des Zahlungseingangs). Bei kurzfristigen Buchungen – wenn zwischen Buchungen und Reisetermin weniger als 28 Tage liegen – ist der Reisepreis nach Erhalt der schriftlichen Reisebestätigung in voller Höhe spätestens 7 Tage vor Reisetermin an den Veranstalter zu zahlen (Feststellung des Zahlungseingangs).

2.4 Ohne Zahlungsnachweis besteht kein Anspruch auf Erbringung der Reiseleistung.

2.5 Wir akzeptieren Banküberweisungen sowie Zahlungen per Visa/Mastercard (1% Gebühr). Andere Zahlungsmittel (z.B. PayPal) können wir nicht annehmen.

3. Änderungen

3.1 Der Veranstalter ist berechtigt, Leistungsänderungen vorzunehmen, wenn sich diese aufgrund von Umständen außerhalb der Einflussspähre des Veranstalters nach Vertragsschluss ergeben. Hierzu gehört unter anderem der Austausch der angegebenen Unterbringung oder der angegebenen Beförderung bei weitgehend identischem Standard, soweit ansonsten eine Preisanpassung erforderlich wäre. Sofern die Änderungen erheblich oder unzumutbar sind, erhält der Reiseteilnehmer mit einer Erklärungsfrist von 10 Werktagen nach Mitteilung das Recht zur kostenlosen Umbuchung oder zum kostenlosen Rücktritt. Ein etwaiges sonstiges Kündigungsrecht des Teilnehmers bleibt hiervon unberührt.

3.2 Bis zum Reisebeginn kann der Reiseteilnehmer sich nach Mitteilung an den Veranstalter durch eine andere geeignete Person ersetzen lassen. Das Bearbeitungsentgelt beträgt in der Regel € 30 pro Person. Der Veranstalter kann dem Eintritt des Dritten widersprechen, wenn dieser den besonderen Reiseerfordernissen nicht genügt oder seiner Teilnahme gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen entgegenstehen. Tritt eine Ersatzperson in den Vertrag ein, so haftet der Reiseteilnehmer zusammen mit der Ersatzperson als Gesamtschuldner für den Reisepreis und die durch den Eintritt eines Dritten entstandenen Mehrkosten.

3.3 Im Falle einer nachträglichen Änderung des Reisepreises wird der Reiseveranstalter den Kunden unverzüglich informieren. Preiserhöhungen ab dem 20. Tag vor Reiseantritt sind unwirksam. Bei Preiserhöhungen von mehr als 8 % ist der Kunde berechtigt, ohne Gebühren vom Reisevertrag zurückzutreten. Der Kunde muss diese Rechte unverzüglich nach Erklärung der Preiserhöhung geltend machen.

4. Rücktritt

4.1 Rücktritt des Reiseteilnehmers – Dieser sollte im Interesse des Reiseteilnehmers schriftlich erfolgen. Maßgebend für den Rücktrittszeitpunkt und für die Höhe der Rücktrittskosten ist der Zugang der Rücktrittserklärung beim Veranstalter. Die Höhe der Rücktrittskosten bestimmen sich wie folgt:

4.2 Bei der Pauschalisierung sind die gewöhnlichen ersparten Aufwendungen und die möglich anderweitige Verwendung der Reiseleistung berücksichtigt. Der Reiseteilnehmer ist berechtigt, den Nachweis zu führen, dass im Zusammenhang mit dem Rücktritt keine oder geringere Kosten entstanden sind.

4.3 Der Veranstalter behält sich vor, in Abweichung von den vorstehenden Pauschalen eine höhere, konkrete Entschädigung zu fordern. In diesem Fall ist der Veranstalter verpflichtet, die geforderte Entschädigung unter Berücksichtigung der ersparten Aufwendungen und einer etwaigen, anderweitigen Verwendung der Reiseleistungen konkret zu beziffern und zu belegen.

5. Aufhebung des Vertrages wegen außergewöhnlicher Umstände

5.1 Wird die Reise infolge höherer Gewalt erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so können sowohl der Reiseteilnehmer als auch der Veranstalter den Vertrag kündigen. Bei Kündigung vor Reisebeginn erhält der Reiseteilnehmer den gezahlten Reisepreis unverzüglich zurück. Ein weitergehender Anspruch besteht nicht. Der Veranstalter kann jedoch für erbrachte Leistungen ein Entgelt verlangen. Ein Anrecht auf kostenlose Stornierung gibt es jedoch im Falle von Covid-19 nicht. Dies gilt auch bei einer COVID-19 bedingten Reisewarnung des Auswärtigem Amtes. Sollten Sie ihre Reise stornieren oder nicht antreten, gelten unsere üblichen Stornierungsbedingungen (siehe Rücktritt).

5.2 Ergeben sich die genannten Umstände nach Antritt der Reise, kann der Reisevertrag von beiden Seiten gekündigt werden.

5.3 Der Veranstalter kann den Reisevertrag ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wenn der Reiseteilnehmer ungeachtet einer Abmahnung des Veranstalters nachhaltig stört oder wenn er sich in solchem Maß vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. Kündigt der Veranstalter, so behält er den Anspruch auf den Reisepreis; er muss sich jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile anrechnen lassen, die er aus einer anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistung erlangt, einschließlich der ihm von den Leistungsträgern gutgebrachten Beträge.

6. Versicherungen

6.1 Eine Reiserücktrittskosten-Versicherung ist nicht im Reisepreis eingeschlossen. Der Abschluss einer Reiserücktrittskosten-Versicherung und weitergehender Versicherungen wird empfohlen.

7. Pass-, Visa- und Gesundheitsbestimmungen

7.1 Der Reiseteilnehmer hat sorgfältig auf die in den Katalogen gegebenen Hinweis auf Pass-, Visa- und Gesundheitsbestimmungen und auf etwaige Änderungen späteren Mitteilungen zu achten.

8. Andere Veranstalter

8.1 Für Leistungen, bei denen der Veranstalter nur als Vermittler auftritt, worauf in den Ausschreibungen ausdrücklich hingewiesen worden sein muss, haftet der durchführende Veranstalter. Für Leistungsstörungen, Personen- und Sachschäden im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden und die in der Reiseausschreibung eindeutig als Fremdleistung gekennzeichnet werden, haftet der Veranstalter auch bei Teilnahme einer Reiseleitung an diesen Sonderveranstaltungen nicht.

9. Gewährleistung/Schadensersatz

9.1 Wird die Reise infolge eines Mangels erheblich beeinträchtigt, kann der Reiseteilnehmer den Reisepreis mindern oder den Vertrag kündigen. Die Kündigung ist erst zulässig, wenn der Veranstalter eine vom Reiseteilnehmer bestimmte angemessene Frist hat verstreichen lassen, ohne Abhilfe zu leisten. Eine Fristsetzung entfällt, wenn Abhilfe unmöglich ist oder vom Veranstalter verweigert wird oder wenn die Kündigung des Vertrages durch ein besonderes Interesse des Reiseteilnehmers gerechtfertigt ist. Darüber hinaus kann er Schadensersatz wegen Nichterfüllung verlangen.

10. Haftung

10.1 Die vertragliche Haftung Die vertragliche Haftung des Veranstalters für Schäden, die nicht aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit resultieren, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt,

10.2 Deliktische Schadensersatzansprüche: Die deliktische Haftung des Veranstalters ist für Sachschäden, die nicht auf Vorsatz und grober Fahrlässigkeit beruhen, auf den dreifachen Reisepreis beschränkt. Die Haftungshöchstsumme gilt jeweils je Kunde und Reise.

10.3 Sind in internationalen Übereinkommen oder auf solchen beruhenden Vorschriften für Leistungsträger des Veranstalters Haftungsbeschränkungen vorgesehen, kann sich der Veranstalter bei entsprechenden Schadensfällen auf diese berufen.

11. Mitwirkungspflicht

11.1 Der Reiseteilnehmer ist verpflichtet, seine Beanstandungen unverzüglich dem Veranstalter zur Kenntnis zu geben, damit für Abhilfe gesorgt werden kann, soweit dies möglich. Unterlässt es der Reiseteilnehmer schuldhaft, einen Mangel anzuzeigen, so scheiden reiserechtliche Gewährleistungsansprüche aus.

12. Sonstige Bestimmungen und Vereinbarungen

12.1 Vor Vertragsschluss behält sich der Veranstalter ausdrücklich vor, eine Änderung der Prospekt- und Katalogangaben zu erklären. Die Teilnahme an Wanderungen erfolgt auf eigene Gefahr. Minderjährige Reiseteilnehmer dürfen nur in Begleitung eines Erziehungsberechtigten an einer Wanderung teilnehmen. Jeder Reiseteilnehmer ist eigens dafür verantwortlich, dass er gesundheitlich den Anforderungen der Wanderung gewachsen ist. Die Angaben nach körperlichen Anforderungen, Höhenmetern und Wanderzeiten erfolgen grundsätzlich nach bestem Wissen, aber ohne Gewähr.

Alle dem Veranstalter zur Verfügung gestellten personenbezogenen (pb) Daten werden vom Veranstalter unter Berücksichtigung der gesetzlichen Anforderungen des Bundesdatenschutzgesetzes gespeichert und verarbeitet. Es werden nur solche pb Daten verarbeitet und an Partner weitergegeben, die zur Vertragserfüllung notwendig sind.

Veranstalter

Veranstalter und Ort des Vertragsabschlusses sind
Wandertouren Frankreich
Franz Schneider
820, avenue Albert Einstein
F – 34000 Montpellier

Genehmigung, in Frankreich als Reiseveranstalter tätig zu sein: Atout France IM034 17 0010

Insolenzversicherung: APST, 15 avenue Carnot, 75017 Paris