Allgemeine Geschäftsbedingungen Wandertouren Frankreich
Letzte Änderung 24.04.2024
Die Reisebedingungen ergänzen die §§ 651 a ff des Bürgerlichen
Gesetzbuchen (BGB) und regeln die Rechtsbeziehungen zwischen Ihnen und
uns. Sie sind auf Grundlage der Empfehlungen des DRV (Deutscher Reise
Verband) gemäß § 38 GWB erstellt worden und werden von Ihnen bei der
Buchung anerkannt. Abweichungen in der jeweiligen Reiseausschreibung
haben Vorrang. Bitte lesen Sie diese und den folgenden Text sorgfältig
durch.
1. Reisevertrag
1.1 Der Reiseteilnehmer bietet dem Veranstalter mit der Buchung (Reiseanmeldung) den Abschluss eines Reisevertrages verbindlich an. Grundlage dieses Angebotes zum Abschluss eines Reisevertrages sind die Reiseausschreibung und die etwaigen ergänzenden Informationen des Veranstalters für die jeweilige Reise, soweit diese dem Reiseanmelder vorliegen. Der Vertrag kommt mit dem Zugang der Annahmeerklärung des Veranstalters zustande. Bei oder unverzüglich nach Vertragsschluss wird dem Reiseanmelder eine Reisebestätigung übermittelt. Hierzu ist der Veranstalter nicht verpflichtet, wenn die Buchung weniger als 7 Werktage vor Reisebeginn erfolgt.
1.2 Ziffer 1.1. gilt auch für mündliche und telefonische Anmeldungen sowie Anmeldungen per Telefax und Internet.
1.3 Der Reiseanmelder hat für alle Vertragspflichten von Mitreisenden, für die er die Buchung vornimmt, wie für seine eigenen einzustehen, sofern er diese Verpflichtung durch ausdrückliche gesonderte Erklärung übernommen hat.
1.4 Alle Reiseteilnehmer der Reisegruppe erklären sich damit einverstanden, dass der Reiseveranstalter die bereitgestellten Kontaktdaten den Partnern zur Verfügung stellen kann, die Ihre Reise unmittelbar betreffen (Herbergen & Eselbesitzer).
2. Zahlung
2.1 Mit Erhalt der schriftlichen Reisebestätigung werden 30 % des Reisepreises als Anzahlung sofort fällig. Die Anzahlung wird auf den Reisepreis angerechnet. Zahlungen haben unter Angabe der auf der Reisebestätigung ersichtlichen Verwendungszweck zu erfolgen. Zahlungen ohne diese Angaben können nicht als Erfüllung angesehen werden.
2.2 Geht der Anzahlungsbetrag nicht sofort oder innerhalb von 7 Tagen nach Reisebestätigung ein und wird nach Aufforderung und angemessener Fristsetzung keine Zahlung geleistet, so ist der Veranstalterberechtigt, den Vertrag fristlos zu kündigen und die Buchung zustornieren. In diesem Fall wird der Veranstalter die gem. Ziffer 4 berechneten Kosten als Schadensersatz geltend machen.
2.3 Der Restbetrag auf den Reisepreis muss spätestens 28 Tage vor dem Reisetermin gezahlt sein (Feststellung des Zahlungseingangs). Bei kurzfristigen Buchungen – wenn zwischen Buchungen und Reisetermin weniger als 28 Tage liegen – ist der Reisepreis nach Erhalt der schriftlichen Reisebestätigung in voller Höhe spätestens 7 Tage vor Reisetermin an den Veranstalter zu zahlen (Feststellung des Zahlungseingangs).
2.4 Ohne Zahlungsnachweis besteht kein Anspruch auf Erbringung der Reiseleistung.
2.5 Wir akzeptieren Banküberweisungen sowie Zahlungen per Visa/Mastercard (1% Gebühr). Andere Zahlungsmittel (z.B. PayPal) können wir nicht annehmen.
3. Änderungen
3.1 Der Veranstalter ist berechtigt, Leistungsänderungen vorzunehmen,
wenn sich diese aufgrund von Umständen außerhalb der Einflussspähre
des Veranstalters nach Vertragsschluss ergeben. Hierzu gehört unter
anderem der Austausch der angegebenen Unterbringung oder der
angegebenen Beförderung bei weitgehend identischem Standard, soweit
ansonsten eine Preisanpassung erforderlich wäre. Sofern die Änderungen
erheblich oder unzumutbar sind, erhält der Reiseteilnehmer mit einer
Erklärungsfrist von 10 Werktagen nach Mitteilung das Recht zur
kostenlosen Umbuchung oder zum kostenlosen Rücktritt. Ein etwaiges
sonstiges Kündigungsrecht des Teilnehmers bleibt hiervon unberührt.
3.2 Bis zum Reisebeginn kann der Reiseteilnehmer sich nach Mitteilung
an den Veranstalter durch eine andere geeignete Person ersetzen
lassen. Das Bearbeitungsentgelt beträgt in der Regel € 30 pro Person.
Der Veranstalter kann dem Eintritt des Dritten widersprechen, wenn
dieser den besonderen Reiseerfordernissen nicht genügt oder seiner
Teilnahme gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen
entgegenstehen. Tritt eine Ersatzperson in den Vertrag ein, so haftet
der Reiseteilnehmer zusammen mit der Ersatzperson als Gesamtschuldner
für den Reisepreis und die durch den Eintritt eines Dritten
entstandenen Mehrkosten.
3.3 Im Falle einer nachträglichen Änderung des Reisepreises wird der Reiseveranstalter
den Kunden unverzüglich informieren. Preiserhöhungen ab dem 20. Tag vor Reiseantritt sind unwirksam. Bei Preiserhöhungen von mehr als 8 % ist der Kunde berechtigt, ohne Gebühren vom Reisevertrag zurückzutreten. Der Kunde muss diese Rechte unverzüglich nach Erklärung der Preiserhöhung geltend machen.
4. Rücktritt
4.1 Rücktritt des Reiseteilnehmers – Dieser sollte im Interesse des Reiseteilnehmers schriftlich erfolgen. Maßgebend für den Rücktrittszeitpunkt und für die Höhe der Rücktrittskosten ist der Zugang der Rücktrittserklärung beim Veranstalter.
Die Höhe der Rücktrittskosten bestimmen sich wie folgt:
- bis 91 Tage vor Reisebeginn € 60 pro Person
- 90 bis 61 Tage vor Reisebeginn 20 % des Reisepreises
- 60 bis 31 Tage vor Reisebeginn 40 % des Reisepreises
- 30 bis 15 Tage vor Reisebeginn 70 % des Reisepreises
- Weniger als 15 Tage vor Reisebeginn 100 % des Reisepreises
4.2 Bei der Pauschalisierung sind die gewöhnlichen ersparten Aufwendungen und die möglich anderweitige Verwendung der Reiseleistung berücksichtigt. Der Reiseteilnehmer ist berechtigt, den Nachweis zu führen, dass im Zusammenhang mit dem Rücktritt keine oder geringere Kosten entstanden sind.
4.3 Der Veranstalter behält sich vor, in Abweichung von den vorstehenden Pauschalen eine höhere, konkrete Entschädigung zu fordern. In diesem Fall ist der Veranstalter verpflichtet, die geforderte Entschädigung unter Berücksichtigung der ersparten Aufwendungen und einer etwaigen, anderweitigen Verwendung der Reiseleistungen konkret zu beziffern und zu belegen.
5. Aufhebung des Vertrages wegen außergewöhnlicher Umstände
5.1 Wird die Reise infolge höherer Gewalt erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so können sowohl der Reiseteilnehmer als auch der Veranstalter den Vertrag kündigen. Bei Kündigung vor Reisebeginn erhält der Reiseteilnehmer den gezahlten Reisepreis unverzüglich zurück. Ein weitergehender Anspruch besteht nicht. Der Veranstalter kann jedoch für erbrachte Leistungen ein Entgelt verlangen. Ein Anrecht auf kostenlose Stornierung gibt es jedoch im Falle von Covid-19 nicht. Dies gilt auch bei einer COVID-19 bedingten Reisewarnung des Auswärtigem Amtes. Sollten Sie ihre Reise stornieren oder nicht antreten, gelten unsere üblichen Stornierungsbedingungen (siehe
Rücktritt).
5.2 Ergeben sich die genannten Umstände nach Antritt der Reise, kann
der Reisevertrag von beiden Seiten gekündigt werden.
5.3 Der Veranstalter kann den Reisevertrag ohne Einhaltung einer Frist
kündigen, wenn der Reiseteilnehmer ungeachtet einer Abmahnung des
Veranstalters nachhaltig stört oder wenn er sich in solchem Maß
vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages
gerechtfertigt ist. Kündigt der Veranstalter, so behält er den
Anspruch auf den Reisepreis; er muss sich jedoch den Wert der
ersparten Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile anrechnen lassen, die
er aus einer anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen
Leistung erlangt, einschließlich der ihm von den Leistungsträgern
gutgebrachten Beträge.
6. Versicherungen
6.1 Eine Reiserücktrittskosten-Versicherung ist nicht im Reisepreis
eingeschlossen. Der Abschluss einer Reiserücktrittskosten-Versicherung
und weitergehender Versicherungen wird empfohlen.
7. Pass-, Visa- und Gesundheitsbestimmungen
7.1 Der Reiseteilnehmer hat sorgfältig auf die in den Katalogen gegebenen
Hinweis auf Pass-, Visa- und Gesundheitsbestimmungen und auf etwaige
Änderungen späteren Mitteilungen zu achten.
8. Andere Veranstalter
8.1 Für Leistungen, bei denen der Veranstalter nur als Vermittler
auftritt, worauf in den Ausschreibungen ausdrücklich hingewiesen worden
sein muss, haftet der durchführende Veranstalter. Für
Leistungsstörungen, Personen- und Sachschäden im Zusammenhang mit
Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden und die
in der Reiseausschreibung eindeutig als Fremdleistung gekennzeichnet
werden, haftet der Veranstalter auch bei Teilnahme einer Reiseleitung
an diesen Sonderveranstaltungen nicht.
9. Gewährleistung/Schadensersatz
9.1 Wird die Reise infolge eines Mangels erheblich beeinträchtigt, kann
der Reiseteilnehmer den Reisepreis mindern oder den Vertrag kündigen.
Die Kündigung ist erst zulässig, wenn der Veranstalter eine vom
Reiseteilnehmer bestimmte angemessene Frist hat verstreichen lassen,
ohne Abhilfe zu leisten. Eine Fristsetzung entfällt, wenn Abhilfe
unmöglich ist oder vom Veranstalter verweigert wird oder wenn die
Kündigung des Vertrages durch ein besonderes Interesse des
Reiseteilnehmers gerechtfertigt ist. Darüber hinaus kann er
Schadensersatz wegen Nichterfüllung verlangen.
10. Haftung
10.1 Die vertragliche Haftung Die vertragliche Haftung des Veranstalters
für Schäden, die nicht aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder
der Gesundheit resultieren, ist auf den dreifachen Reisepreis
beschränkt,
- soweit ein Schaden des Reisenden weder vorsätzlich noch grob
fahrlässig herbeigeführt worden ist, oder
- soweit der Veranstalter für einen dem Reisenden entstandenen
Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers
verantwortlich ist.
10.2 Deliktische Schadensersatzansprüche: Die deliktische Haftung des
Veranstalters ist für Sachschäden, die nicht auf Vorsatz und grober
Fahrlässigkeit beruhen, auf den dreifachen Reisepreis beschränkt. Die
Haftungshöchstsumme gilt jeweils je Kunde und Reise.
10.3 Sind in internationalen Übereinkommen oder auf solchen beruhenden
Vorschriften für Leistungsträger des Veranstalters
Haftungsbeschränkungen vorgesehen, kann sich der Veranstalter bei
entsprechenden Schadensfällen auf diese berufen.
11. Mitwirkungspflicht
11.1 Der Reiseteilnehmer ist verpflichtet, seine Beanstandungen
unverzüglich dem Veranstalter zur Kenntnis zu geben, damit für Abhilfe
gesorgt werden kann, soweit dies möglich. Unterlässt es der
Reiseteilnehmer schuldhaft, einen Mangel anzuzeigen, so scheiden
reiserechtliche Gewährleistungsansprüche aus.
12. Sonstige Bestimmungen und Vereinbarungen
12.1 Vor Vertragsschluss behält sich der Veranstalter ausdrücklich vor,
eine Änderung der Prospekt- und Katalogangaben zu erklären.
Die Teilnahme an Wanderungen erfolgt auf eigene Gefahr.
Minderjährige Reiseteilnehmer dürfen nur in Begleitung eines
Erziehungsberechtigten an einer Wanderung teilnehmen. Jeder
Reiseteilnehmer ist eigens dafür verantwortlich, dass er
gesundheitlich den Anforderungen der Wanderung gewachsen ist. Die
Angaben nach körperlichen Anforderungen, Höhenmetern und Wanderzeiten
erfolgen grundsätzlich nach bestem Wissen, aber ohne Gewähr.
Alle dem Veranstalter zur Verfügung gestellten personenbezogenen
(pb) Daten werden vom Veranstalter unter Berücksichtigung der
gesetzlichen Anforderungen des Bundesdatenschutzgesetzes gespeichert
und verarbeitet. Es werden nur solche pb Daten verarbeitet und an
Partner weitergegeben, die zur Vertragserfüllung notwendig sind.
Veranstalter
Veranstalter und Ort des Vertragsabschlusses sind
Wandertouren
Frankreich
30 Rue Louis Figuier
F – 34000 Montpellier
Genehmigung, in Frankreich als Reiseveranstalter tätig zu sein: Atout
France IM034 17 0010
Insolenzversicherung: APST, 15 avenue Carnot, 75017 Paris